ONLINE-SEMINAR

RISIKOMANAGEMENT 2025

Referent Michael Brügge

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN ZUR BERUFLICHEN HAFTUNG DES STEUERBERATERS BEI MANGELHAFTER LOHNBUCHFÜHRUNG, JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG UND GESTALTUNGSBERATUNG

Das Risikomanagementseminar 2025 befasst sich mit der aktuellen Haftungsrechtsprechung zur Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung und leitet hieraus Leitlinien für die Beratungspraxis ab.

Mit Urteil vom 8.2.2024 hat der BGH die seit langem streitige Frage, ob ein Lohnbuchführungsmandat auch die Prüfung der Sozialversicherungspflicht umfasst, verneint. Zugleich hat er aber deutlich gemacht, dass der Lohnbuchführer bei einem zweifelhaften Status eines Mitarbeiters auf eine verbindliche Klärung durch den Auftraggeber hinwirken muss.

Auf der Grundlage der BGH-Entscheidung vom 26.1.2017 hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 25.1.2023 mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Jahresabschluss nicht mehr mit Fortführungswerten aufgestellt werden darf und der Steuerberater den Geschäftsführer auf eine mögliche Insolvenzreife hinweisen muss, auseinandergesetzt.

Abweichend von der oben angeführten BGH-Entscheidung vom 26.1.2017 hat das KG Berlin am 15.11.2022 geurteilt, dass ein Insolvenzverwalter schon nicht befugt ist, den mit der Jahresabschlusserstellung befassten Steuerberater wegen eines Insolvenzverschleppungsschaden in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Insolvenzverwalter Revision eingelegt hat.

Mit den Haftungsgefahren einer mangelhaften Gestaltungsberatung musste sich LG Detmold in seiner Entscheidung vom 5.5.2023 auseinandersetzen. Streitgegenständlich war hier nicht nur die fehlgeschlagene steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft, sondern auch die Frage, in welchem Umfang zukünftige Steuervorteile infolge der Aufdeckung von stillen Reserven den Schaden mindern.

Ausführungen zum angemessenen Versicherungsschutz und zu den Fallstricken bei der Vereinbarung einer AAB-Haftungsbeschränkung schließen das Seminar ab.

DETAILLIERTE THEMENGLIEDERUNG IN DEN SEMINAR INFORMATIONEN

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ONLINE-SEMINAR
RISIKOMANAGEMENT 2025
Referent Michael Brügge
Datum07.05.2025
Beginn09.00 Uhr
Ende13.00 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

275 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

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