ONLINE-SEMINAR

UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR BILDUNGSLEISTUNGEN

Referent Dr. Hans-Martin Grambeck

AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN UND ANSTEHENDE GESETZESÄNDERUNGEN

Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bildungseinrichtungen müssen hierfür bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Anerkennung beantragen, die dann auf die an der Einrichtung tätige selbständige Lehrkraft durchschlägt.

Strittig ist zum einen – nicht zuletzt aufgrund des in 2021 ergangenen EuGH-Urteils zum Schwimmunterricht – die Reichweite der Befreiung im Bereich der „Allgemeinbildung“ bzw. die damit verbundene Abgrenzung zur „speziellen“ Bildung und zur „bloßen Freizeitgestaltung“. Zum anderen sorgt die fehlerhafte Umsetzung von EU-Recht in das deutsche Umsatzsteuergesetz für Unsicherheiten.

Das im Februar 2024 gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Behandlung des Privatlehrers wird hoffentlich die erhoffte gesetzliche Anpassung bringen. Ferner deutet sich im Rahmen des Jahressteuergesetzes (Stand Mai 2024) eine Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG zum 1.1.2025 an, wodurch insbesondere das behördliche Anerkennungsverfahren für Bildungseinrichtungen wegfallen könnte.

THEMEN

  • Voraussetzungen und Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung
  • Unterscheidung zwischen Bildungseinrichtungen, selbständigen Lehrkräften und Privatlehrern
  • Potenzielle Auswirkungen des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens
  • Wechsel von der Befreiung in die Steuerpflicht bzw. umgekehrt
  • Digitale Bildungsangebote, virtuelles Klassenzimmer und Verkauf aufgezeichneter Inhalte (BMF-Schreiben vom 29. April 2024)
  • Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG

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ONLINE-SEMINAR
UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR BILDUNGSLEISTUNGEN
Referent Dr. Hans-Martin Grambeck
Datum15.10.2024
Beginn09.00 Uhr
Ende11.00 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

195 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

295 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

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