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UMSATZSTEUERFREI LEHREN? NEUE REGELN 2025!
Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer be- freit. Bildungseinrichtungen müssen hierfür bei der zuständigen Aufsichts- behörde eine Anerkennung beantragen, die dann auf die an der Einrichtung tätige selbständige Lehrkraft durchschlägt. Privatlehrer hingegen mussten sich bislang für die Befreiung auf übergeordnetes EU-Recht berufen, weil eine entsprechende Regelung im deutschen Recht fehlte.
Auch als Reaktion auf das im Februar 2024 gegen Deutschland eingeleite- te Vertragsverletzungsverfahren wurde § 4 Nr. 21 UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu gefasst. Neben der erstmaligen Regelung zum Privat- lehrer wurde auch der Wortlaut im Hinblick auf die Befreiung der durch an- erkannte Einrichtungen erbrachten Leistungen angepasst. Abweichend vom ursprünglichen Gesetzesentwurf können aber auch kommerzielle Fortbildungsangebote weiterhin von der Befreiung profitieren.
Ungeachtet der Neuregelung zu 1. Januar 2025 bleibt die Befreiungsvor- schrift mit Zweifeln verbunden. Insbesondere ist nicht zuletzt aufgrund des in 2021 ergangenen EuGH-Urteils zum Schwimmunterricht die Reichweite der Befreiung im Bereich der „Allgemeinbildung“ bzw. die notwendige Ab- grenzung zur (steuerpflichtigen) „speziellen“ Bildung und zur „bloßen Frei- zeitgestaltung“ unklar.
Ein weiterer Problembereich ist die Behandlung von hybriden und virtuel- len Bildungsangeboten. Hier ist basierend auf EU-Vorgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine Neuregelung zum Leistungsort in Kraft getreten; maßgeblich ist insoweit der Sitz/Wohnsitz des Leistungsempfängers. Bei grenzüberschreitenden Angeboten sind als Anbieter von Bildungsleistun- gen auch mit ausländischem Recht konfrontiert.
THEMEN
Voraussetzungen und Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung
Unterscheidung zwischen Bildungseinrichtungen, selbständigen Lehrkräften und Privatlehrern
Wechsel von der Befreiung in die Steuerpflicht bzw. umgekehrt
Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz 2024
Digitale Bildungsangebote, virtuelles Klassenzimmer und Verkauf aufgezeichneter Inhalte (BMF-Schreiben vom 29. April 2024 und Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2024)
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
ONLINE-SEMINAR UMSATZSTEUERFREI LEHREN? NEUE REGELN 2025! | |
Referent | Dr. Hans-Martin Grambeck |
Datum | 19.05.2025 |
Beginn | 10.00 Uhr |
Ende | 12.00 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Kosten | 175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 275 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
Download | Seminar Informationen |
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