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UMSATZSTEUERFREI LEHREN? NEUE REGELN 2025!

Referent Dr. Hans-Martin Grambeck

UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR BILDUNGSLEISTUNGEN 2025: NEUE REGELUNGEN, CHANCEN UND FALLSTRICKE

Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer be- freit. Bildungseinrichtungen müssen hierfür bei der zuständigen Aufsichts- behörde eine Anerkennung beantragen, die dann auf die an der Einrichtung tätige selbständige Lehrkraft durchschlägt. Privatlehrer hingegen mussten sich bislang für die Befreiung auf übergeordnetes EU-Recht berufen, weil eine entsprechende Regelung im deutschen Recht fehlte.

Auch als Reaktion auf das im Februar 2024 gegen Deutschland eingeleite- te Vertragsverletzungsverfahren wurde § 4 Nr. 21 UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu gefasst. Neben der erstmaligen Regelung zum Privat- lehrer wurde auch der Wortlaut im Hinblick auf die Befreiung der durch an- erkannte Einrichtungen erbrachten Leistungen angepasst. Abweichend vom ursprünglichen Gesetzesentwurf können aber auch kommerzielle Fortbildungsangebote weiterhin von der Befreiung profitieren.

Ungeachtet der Neuregelung zu 1. Januar 2025 bleibt die Befreiungsvor- schrift mit Zweifeln verbunden. Insbesondere ist nicht zuletzt aufgrund des in 2021 ergangenen EuGH-Urteils zum Schwimmunterricht die Reichweite der Befreiung im Bereich der „Allgemeinbildung“ bzw. die notwendige Ab- grenzung zur (steuerpflichtigen) „speziellen“ Bildung und zur „bloßen Frei- zeitgestaltung“ unklar.

Ein weiterer Problembereich ist die Behandlung von hybriden und virtuel- len Bildungsangeboten. Hier ist basierend auf EU-Vorgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine Neuregelung zum Leistungsort in Kraft getreten; maßgeblich ist insoweit der Sitz/Wohnsitz des Leistungsempfängers. Bei grenzüberschreitenden Angeboten sind als Anbieter von Bildungsleistun- gen auch mit ausländischem Recht konfrontiert.

 

THEMEN

  • Voraussetzungen und Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung

  • Unterscheidung zwischen Bildungseinrichtungen, selbständigen Lehrkräften und Privatlehrern

  • Wechsel von der Befreiung in die Steuerpflicht bzw. umgekehrt

  • Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz 2024

  • Digitale Bildungsangebote, virtuelles Klassenzimmer und Verkauf aufgezeichneter Inhalte (BMF-Schreiben vom 29. April 2024 und Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2024)

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UMSATZSTEUERFREI LEHREN? NEUE REGELN 2025!
Referent Dr. Hans-Martin Grambeck
Datum19.05.2025
Beginn10.00 Uhr
Ende12.00 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

275 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

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